LEADER 14-20 und 21-22
LEADER ist eine Maßnahme der Europäischen Union, die unter Vorgabe einiger grundsätzlicher Ziele innovative Aktivitäten zur Stärkung und Entwicklung ländlicher Regionen unterstützt.
Ländliche Regionen, die an dieser Maßnahme teilnehmen wollen, müssen einen Plan vorlegen (Lokale Entwicklungsstrategie), in dem Handlungsfelder beschrieben sind, die zur Erreichung der LEADER-Ziele beitragen. In dieser Entwicklungsstrategie ist es möglich, auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen (Lokale Entwicklungsstrategie LAG Nockregion-Oberkärnten). Außerdem wird schon bei der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) darauf geachtet, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen, um ein gemeinde- und sektorübergreifendes Arbeiten zu gewährleisten. Wird die jeweilige Lokale Entwicklungsstrategie vom BMLFUW genehmigt, ist es möglich, LEADER-Mittel in die Region zu holen. Dafür braucht es eine Plattform, die sogenannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG)
Die drei großen Themenfelder für die Förderperiode 2014 – 2020, an denen sich die Lokale Entwicklungsstrategien aller österreichischen LAGs orientieren sollen, wurden vom Ministerium folgend festgelegt:
- Wertschöpfung
- Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
- Gemeinwohl – Strukturen und Funktionen
Die Strategien aller österreichischen LAGs müssen auf diesen Themenfeldern aufbauen, sich jedoch im Speziellen auf die Besonderheiten der Region konzentrieren.
Demografiecheck
In der Nockregion haben wir uns schon ab 2012 eingehend mit dem Thema „Demografie“ beschäftigt. Gemeinsam mit der BOKU Wien wurde ein Demografiecheck ausgearbeitet, der für jede einzelne Mitgliedsgemeinde die demografischen Entwicklungen und die Handlungsanforderungen aufzeigt.
Aufbauend auf den Ergebnissen des Demografiechecks wurde die LES gemeinsam mit vielen Akteuren aus der Region erstellt. Der demografische Wandel steht im Mittelpunkt unserer Lokalen Entwicklungsstrategie.
Projekteinreichung
Um ein Projekt einreichen zu können, bedarf es mehrerer Schritte:
1. Beratungsgespräch
Kann meine Projektidee über Leader unterstützt werden? Was muss an der Projektidee geändert werden, um sie förderfähig zu machen? Was muss noch abgeklärt werden? Gibt es Synergien in der Region? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreichung noch erfüllt werden?
Diese und andere Fragen werden in einem oder mehreren Beratungsgesprächen mit unserer LAG-Managerin geklärt. Jedes Projekt ist einzigartig und daher sehr individuell zu betrachten und zu bewerten.
2. Ausfüllen der Antragsformulare
Sobald alle Punkte geklärt sind, müssen einige Formulare ausgefüllt werden, die Sie hier finden.
3. Projektauswahlgremium und Projektentscheidungsgremium
Jedes Projekt muss zuerst vom Projektauswahlgremium (PAG) auf die Einhaltung festgelegter (formeller und inhaltlicher) Kriterien geprüft werden und wird im positiven Fall dem Projektentscheidungsgremium (PEG) weiterempfohlen, das meist in der darauffolgenden Woche tagt. Die Gremien setzen sich aus Mitgliedern der LAG zusammen.
In beiden Gremien präsentiert der Projektträger sein Projekt, erklärt seine Beweggründe, die geplanten Maßnahmen und Zielsetzungen und kann auf eventuelle Fragen der Gremien antworten. Hat das Entscheidungsgremium positiv entschieden, legt es auch den Fördersatz, der sich je nach Projektart und –qualität zwischen 40 % und 80 % bewegen kann, fest. Drei Wochen vor dem Termin des Projektauswahlgremiums (s. unten) müssen alle notwendigen Unterlagen im Büro der LAG vorliegen.
4. Einreichung bei der Landesverantwortlichen Stelle
Erst nach beiden Gremiumssitzungen können die notwendigen Unterlagen zur Einreichung vervollständigt werden und der verantwortlichen Stelle in der Abt. 10 der Kärntner Landesregierung übermittelt werden. Die landesverantwortliche Stelle erteilt die endgültige Projektgenehmigung.
5. Projektabwicklung - Projektabrechnung
Für die Durchführung und die Abrechnung des Projektes sind viele Punkte zu beachten, damit später die Förderung ausbezahlt werden kann. Informationen und Hilfe dazu gibt gerne das Team der LAG Nockregion-Oberkärnten. Projekte können eine maximale Laufzeit von drei Jahren haben. Zu beachten ist, dass Projekte vorfinanziert werden müssen, die Förderung kann immer erst im Nachhinein ausbezahlt werden. Bei Projekten, die länger als ein Jahr dauern, kann ein bis zwei Mal pro Jahr abgerechnet werden.
Kleinprojekte
Während andere Projekte Projektsummen zwischen € 7.501,- und € 300.000,- haben können und zwischen 40 % und max. 60 % gefördert werden, reichen Kleinprojekte von € 3.000,- bis € 7.500,- Projektsumme und haben etwas leichtere Einreich- und Abrechnungsmodalitäten sowie einen fixen Fördersatz von 80 %. Kleinprojekte sind vor allem gemeinnützigen Vereinen und Interessensgemeinschaften vorbehalten. Bitte kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne!