LEADER 23-27 / Förderaufrufe
LEADER ist eine Maßnahme der Europäischen Union, die unter Vorgabe einiger grundsätzlicher Ziele innovative Aktivitäten zur Stärkung und Entwicklung ländlicher Regionen unterstützt.
Ländliche Regionen, die an dieser Maßnahme teilnehmen wollen, müssen einen Plan vorlegen (Lokale Entwicklungsstrategie), in dem Handlungsfelder beschrieben sind, die zur Erreichung der LEADER-Ziele beitragen. In dieser Entwicklungsstrategie ist es möglich, auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen (Lokale Entwicklungsstrategie LAG Nockregion-Oberkärnten). Außerdem wird schon bei der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) darauf geachtet, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen, um ein gemeinde- und sektorübergreifendes Arbeiten zu gewährleisten. Wird die jeweilige Lokale Entwicklungsstrategie vom BMLFUW genehmigt, ist es möglich, LEADER-Mittel in die Region zu holen. Dafür braucht es eine Plattform, die sogenannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG)
Die vier großen Themenfelder für die Förderperiode 2023-2027, an denen sich die Lokale Entwicklungsstrategien aller österreichischen LAGs orientieren sollen, wurden vom Ministerium folgend festgelegt:
- Steigerung der Wertschöpfung
- Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung dernatürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes
- Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Die Strategien aller österreichischen LAGs müssen auf diesen Themenfeldern aufbauen, sich jedoch im Speziellen auf die Besonderheiten der Region konzentrieren.
Projekteinreichung
Um ein Projekt einreichen zu können, bedarf es mehrerer Schritte:
1. Förderaufruf beachten
Projekte können in der Region nur nach Förderaufrufen eingereicht werden. Die Förderaufrufe werden auf unserer Website (s. unten) und auf der digitalen Förderplattform der AMA veröffentlicht und haben Fristen von 8 Wochen. Innerhalb dieser Frist muss das geplante Projekt eingereicht werden.
2. Beratungsgespräch
Kann meine Projektidee über Leader unterstützt werden? Wäre eine andere Förderschiene geeigneter? Was muss an der Projektidee geändert werden, um sie förderfähig zu machen? Was muss noch abgeklärt werden? Gibt es Synergien in der Region? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreichung noch erfüllt werden?
Diese und andere Fragen können in einem oder mehreren Beratungsgesprächen mit unserer LAG-Managerin geklärt werden. Jedes Projekt ist einzigartig und daher sehr individuell zu betrachten und zu bewerten. Ein Gespräch ist auf jeden Fall zu empfehlen!
3. Einreichung des Projektes
Die Eingabe des Projektantrages und in Folge die gesamte Abwicklung müssen über die digitale Förderplattform der AMA erfolgen. Dazu muss ein eAMA Zugang (sofern nicht schon vorhanden) eingerichtet werden.
Der/die zeichnungsberechtigte Vertreter/in der projektwerbenden Organisation muss dafür eine gültige Handysignatur oder ID-Austria besitzen (Erstregistrierung AMA - AgrarMarkt Austria).
4. Genehmigung des Projektes
Nach Ablauf der Einreichfrist werden im Projektauswahlgremium bzw. im Projektentscheidungsgremium der Nockregion die Projekte präsentiert und im besten Fall beschlossen. Die endgültige Genehmigung wird von der LEADER-Verantwortlichen Stelle des Landes Kärnten ausgestellt.
5. Projektabwicklung - Projektabrechnung
Für die Durchführung und die Abrechnung des Projektes sind viele Punkte zu beachten, damit später die Förderung ausbezahlt werden kann. Informationen und Hilfe dazu gibt gerne das Team der LAG Nockregion-Oberkärnten. Zu beachten ist vor allem auch, dass Projekte vorfinanziert werden müssen, da die Förderung immer erst im Nachhinein ausbezahlt wird.
Förderaufruf 01/2025
Hier finden Sie die aktuellen Förderaufrufe der LAG Nockregion-Oberkärnten:
Einreichfrist: 02. Dezember 2024 bis 10. Februar 2025
Die Gremiumssitzungen für das Jahr 2025:
Projektauswahlgremium (PAG)
Donnerstag, 27. Februar um 16 h
Donnerstag, 05. Juni um 16 h
Donnerstag, 18. September 16 h
Donnerstag, 13. November 16 h
Projektentscheidungsgremium (PEG)
Montag, 06. März um 16 Uhr
Donnerstag, 12. Juni 16 h
Donnerstag, 25. September 16 h
Donnerstag, 20. November 16 h