EU-LEADER 23-27 | Förderaufrufe
LEADER ist eine Maßnahme der Europäischen Union, die unter Vorgabe einiger grundsätzlicher Ziele innovative Aktivitäten zur Stärkung und Entwicklung ländlicher Regionen unterstützt.
Ländliche Regionen, die an dieser Maßnahme teilnehmen wollen, müssen einen Plan vorlegen (Lokale Entwicklungsstrategie), in dem Handlungsfelder beschrieben sind, die zur Erreichung der LEADER-Ziele beitragen. In dieser Entwicklungsstrategie ist es möglich, auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Außerdem wird schon bei der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) darauf geachtet, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen, um ein gemeinde- und sektorübergreifendes Arbeiten zu gewährleisten. Wird die jeweilige Lokale Entwicklungsstrategie vom BML genehmigt, ist es möglich, LEADER-Mittel in die Region zu holen. Dafür braucht es eine Plattform, die sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG).
Die vier großen Themenfelder für die Förderperiode 2023-2027, an denen sich die Lokale Entwicklungsstrategien aller österreichischen LAGs orientieren sollen, wurden vom Ministerium folgend festgelegt:
- Steigerung der Wertschöpfung
- Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes
- Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Ihr Weg zum LEADER-Projekt
Wir bitten Sie um Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management und Vereinbarung eines Termins für die Erstberatung. Wenn Sie bereits ein Projekt-Konzept haben, bringen Sie es zum Ersttermin mit. Falls nicht, fassen Sie Ihre Projektidee auf 2 bis 3 Seiten zusammen. Inhalte einer Kurzbeschreibung sind: Ausgangslage/Problembeschreibung, Zielsetzungen, Ergebnisse, Maßnahmen/Aktivitäten, Kosten/Finanzierung, Laufzeit & Projektträgerschaft.
Projekteinreichung
Um ein Projekt einreichen zu können, bedarf es mehrerer Schritte:
1. Förderaufruf beachten
Projekte können in der Region nur nach Förderaufrufen eingereicht werden. Die Förderaufrufe werden auf unserer Website (s. unten) und auf der digitalen Förderplattform der AMA veröffentlicht und werden mindestens acht Wochen für Sie offen gehalten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie das geplante Projekt vollständig einreichen.
2. Beratungsgespräch
Kann meine Projektidee über LEADER unterstützt werden? Wäre eine andere Förderschiene geeigneter? Was muss an der Projektidee geändert werden, um sie förderfähig zu machen? Was muss noch abgeklärt werden? Gibt es Synergien in der Region? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreichung noch erfüllt werden?
Diese und andere Fragen können in einem oder mehreren Beratungsgesprächen mit unserem LAG-Management geklärt werden. Jedes Projekt ist einzigartig und daher sehr individuell zu betrachten und zu bewerten. Ein Fördererstgespräch ist verpflichtend und Voraussetzung für eine positive Beurteilung durch das Projektauswahlgremium.
3. Einreichung des Projektes
Die Eingabe des Projektantrages und in Folge die gesamte Abwicklung müssen über die digitale Förderplattform der AMA erfolgen. Dazu muss ein eAMA Zugang (sofern nicht schon vorhanden) eingerichtet werden.
Der/die zeichnungsberechtigte Vertreter/in der projektwerbenden Organisation muss dafür eine gültige Handysignatur oder ID-Austria besitzen (Erstregistrierung AMA - AgrarMarkt Austria).
4. Genehmigung des Projektes
Nach Ablauf der Einreichfrist werden im Projektauswahlgremium der LAG Unterkärnten die Projekte präsentiert. Das Projektauswahlgremium (PAG) entscheidet über die Förderwürdigkeit und bestimmt die Förderhöhe. Die endgültige Genehmigung wird von der LEADER-verantwortlichen Stelle des Landes Kärnten ausgestellt.
5. Projektabwicklung - Projektabrechnung
Bei der Durchführung und Abrechnung des Projektes sind einige Kriterien zu beachten, damit später die Förderung ausbezahlt werden kann. Informationen und Hilfe dazu gibt gerne das Team der LAG Unterkärnten. Zu beachten ist vor allem auch, dass Projekte vorfinanziert werden müssen, da die Förderung immer erst im Nachhinein ausbezahlt wird.
Förderaufrufe/Calls der LAG Unterkärnten
4. Aufruf zur LES Umsetzung der LAG Regionalkooperation Unterkärnten 2024 - Aktionsfeld 1 bis 4
Die LAG Regionalkooperation Unterkärnten bietet mit vorliegendem Aufruf Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) in allen vier Aktionsfeldern Projekte einzureichen.
Budget: € 750.000,-
Einreichfrist: 15. August 2024 - 25. Oktober 2024
Themen:
AF 1 - Wertschöpfung | AF 2 - Natürliche Ressourcen & kulturelles Erbe | AF 3 - Gemeinwohl | AF 4 - Klima
Folgender Link führt Sie zur Einreichung:
https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#594c
Ein Erstgespräch mit dem LAG-Management Unterkärnten gilt als Formalkriterium zur Projekteinreichung!
Ziel:
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft